Die MeisterprüfungDie
Meisterprüfung im Handwerk und im Gastgewerbe setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: Unternehmensführung, Berufspädagogik, Fachtheorie und Fachpraxis.
Unternehmensführung Im ersten Teil der Prüfung geht es um die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Kompetenz, wobei konkretes Handlungswissen im Bereich Kostenkalkulation, Mehrwertsteuer, Buchhaltung, Bilanzierung etc. gefordert wird. Wer diese Bausteine beherrscht, verfügt über wichtige und sichere Säulen für eine stabile Existenz. Berufspädagogik Im Baustein "Berufspädagogik" werden die Kompetenzen des Kandidaten in ihrer/seiner Rolle als zukünftige/r Ausbilder/in von Lehrlingen geprüft. Fachtheorie und Fachpraxis Die Prüfung der "Fachtheorie" berücksichtigt aktuelle technische und fachliche Themen, während in der praktischen Prüfung das meisterhafte praktische Können im Mittelpunkt steht. Wer alle vier Teile der Meisterprüfung bestanden hat, erhält den Meisterbrief. Vorbereitende Kurse hierzu bietet das zuständige Landesamt an. Die Kurse für "Unternehmensführung" und "Berufspädagogik" werden jährlich in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und bei Bedarf auch in anderen Orten durchgeführt. Die Vorbereitungskurse "Fachtheorie" und "Fachpraxis" finden bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. Der Meister des Handels besteht aus einem Teil (gegliedert in 13 Module). Zulassung zu den Meisterkursen Je nach Teilnehmerzahl werden zu den Meisterkursen Fachtheorie und Fachpraxis auch Teilnehmer zugelassen, welche bei Kursbeginn noch nicht die Voraussetzungen erreichen, um die Prüfungen abzulegen, diese jedoch im weiteren Verlauf des Meisterkurses erlangen. Zur Ablegung der Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie um Zulassung beim Amt für Lerhlingswesen und Meisterausbildung der Provinz Bozenansuchen. Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung Link zur Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung. Zulassung zur Meisterprüfung im Handel und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung Link zur Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung. Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung Link zur Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung. Befreiung von der Meisterprüfung Wenn Sie Prüfungen nachweisen, die inhaltlich dem Programm der Meisterprüfung entsprechen, können Sie die Befreiung von der Meisterprüfung beantragen. Wird ein Meisterkandidat von einem Prüfungsteil bzw. einzelnen Modulen befreit, so ist zu beachten, dass am Meisterbrief keine Abschlussnote aufscheint. Zu den Formularen: Ansuchen um Zulassung zur Meisterprüfung und Antrag auf Befreiung Für Informationen zu den detaillierten Meisterprüfungsprogrammen der jeweiligen Berufe folgen Sie bitte Sie diesem Link ( http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung-meisterausbildung/berufe-a-z.asp) Meisterkurse und Prüfungstermine Nur Personen, die zur Meisterprüfung zugelassen sind, können an den Kursen teilnehmen. Das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung erteilt die Zulassung. Weitere Informationen sowie das entsprechende Formular finden Sie hier Schuljahr 2013/2014 http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung-meisterausbildung/1900.asp Vorschau nächste Jahre http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung-meisterausbildung/1481.asp |