Wahl des Rates der Meister

Im Rahmen der Vollversammlung des Südtiroler Meisterbundes wird der Rat der Meister gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, welche den Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres (2014) einbezahlt haben.

Die Mitglieder erhalten bei Ankunft bei den Akkreditierungsstellen ein geschlossenes Kuvert mit ihrem Wahlzettel. Jedem Berufssektor steht ein kandidierendes Mitglied zu. Die Mitglieder wählen jeweils den Vertreter ihres Berufssektors.
Die Mitglieder des Rates werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit, in geheimer Abstimmung durch Wahlzettel, für eine Legislatur von fünf Jahre gewählt.

Im Rat der Südtiroler Meister ist jeweils ein Vertreter der einzelnen Berufssektoren (Bau, Holz, Installation, Kunsthandwerk, Körperpflege, Medien, Metall, Nahrungsmittel, Textil, Gastronomie, Handel, Landwirtschaft) sowie ein Vertreter der Berufsbildung vertreten.

Dem Rat der Meister steht das Kooptionsrecht für maximal zwei Vertreter der Arbeitnehmerseite und maximal zwei Vertreter der Partnerverbände zu.

Alle Partnerverbände des Südtiroler Meisterbundes sollen mit mindestens einem Sitz im Rat der Meister vertreten sein.

Der Rat der Meister wählt aus seinem Kreise einen Obermeister und zwei Stellvertreter, wobei sichergestellt sein muss, dass ein Vertreter der italienischen und einer der deutschen Sprachgruppe angehört. Mindestens eine der drei Gewählten muss eine Frau sein.

Die Mitglieder können zwei Mal wiedergewählt werden.